Kurz gesagt
Die Bank of England gibt 5, 10, 20 und 50 Pfund aus, alle aus Polymer. Alte Papiernoten sind seit 2017 bis 2022 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, können aber unbefristet umgetauscht werden – auch per Post aus Deutschland. Bargeld ab 10.000 Pfund musst du bei der Ein- und Ausreise anmelden. Und: In Großbritannien sagt „legal tender“ über das Bezahlen im Laden praktisch nichts aus.
Aktueller Referenzkurs
1 Euro = 0,8588 GBP
1 GBP = 1,1644 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.
Scheine und Münzen
Im Umlauf sind 5, 10, 20 und 50 Pfund, ausschließlich als Polymernoten. Seit dem 5. Juni 2024 werden Scheine mit dem Porträt von König Charles III. ausgegeben; die Noten mit Elisabeth II. bleiben gültig und laufen parallel weiter. Außer dem Porträt hat sich am Design nichts geändert.
Münzen gibt es zu 1p, 2p, 5p, 10p, 20p, 50p sowie 1 und 2 Pfund. Die zwölfeckige Ein-Pfund-Münze löste 2017 die alte runde ab; die runde ist kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr.
Warum es mehr als eine Sorte Pfundnoten gibt
Neben der Bank of England geben sechs weitere Banken eigene Pfundnoten aus: in Schottland die Bank of Scotland, die Clydesdale Bank und die Royal Bank of Scotland, in Nordirland die Bank of Ireland, die Northern Bank und die Ulster Bank. Diese Banken müssen für jede umlaufende Note Sicherheiten hinterlegen – unter anderem in Form bankinterner Riesennoten über eine Million und über hundert Millionen Pfund, die nie in den Publikumsverkehr gelangen.
Für dich heißt das: Wenn du in Edinburgh Geld abhebst und danach in London einkaufst, hast du möglicherweise Scheine dabei, die dort niemand kennt.
„Legal tender“ hilft dir beim Einkaufen nicht
Die Bank of England stellt selbst klar: Schottische Noten sind weder in England noch in Schottland gesetzliches Zahlungsmittel – und englische Noten sind es in Schottland ebenfalls nicht. In Schottland und Nordirland sind ausschließlich die Münzen der Royal Mint gesetzliches Zahlungsmittel.
Praktisch spielt das keine Rolle, weil jeder Händler ohnehin frei entscheidet, was er annimmt. Die Bank of England nennt als zulässiges Beispiel die Ablehnung eines 50-Pfund-Scheins für einen Kaugummi. Schottische Noten werden in England meist akzeptiert, aber niemand muss es – bei kleinen Läden und Taxis kann es haken.
Alte Papiernoten: abgelaufen, aber nicht verloren
Alle Papiernoten haben ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel verloren:
| Note | Kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr seit |
|---|---|
| 5 Pfund Papier | 5. Mai 2017 |
| 10 Pfund Papier | 1. März 2018 |
| 20 Pfund Papier | 30. September 2022 |
| 50 Pfund Papier | 30. September 2022 |
Die Bank of England formuliert unmissverständlich: Für den Umtausch alter Noten gibt es keine Frist. Wer noch Papierpfund aus einem früheren Urlaub hat, kann sie einreichen – auch per Post aus Deutschland, mit Antragsformular und Ausweiskopie an die Bank of England in Loughton. Die Bearbeitung dauert derzeit bis zu 90 Arbeitstage, der Versand geht auf eigenes Risiko. Wer ohnehin vor Ort ist: Rund fünfzig Post-Office-Filialen tauschen alte Noten auch ohne britisches Konto um, praktikabel bis etwa 300 Pfund mit Lichtbildausweis.
Bargeld im Alltag
Großbritannien ist eines der Länder, in denen Bargeld am schnellsten verschwindet. Nach den Zahlen von UK Finance für 2024 entfielen weniger als 10 Prozent aller Zahlungen auf Bargeld; 2015 waren es noch 45 Prozent. Häufigstes Zahlungsmittel ist die Debitkarte, etwa sechs von zehn Kartenzahlungen laufen kontaktlos. Rund 19 Millionen Menschen nutzen Bargeld höchstens einmal im Monat.
Für Reisende heißt das: Karte reicht fast überall. Ein kleiner Bargeldbestand schadet trotzdem nicht – für Märkte, manche Pubs, Trinkgeld und den einen Laden, der das Terminal gerade nicht zum Laufen bringt.
Ein- und Ausfuhr
Für Großbritannien – England, Schottland und Wales – gilt: Ab 10.000 Pfund ist Bargeld bei der Ein- und Ausreise gegenüber einem Nicht-UK-Staat anzumelden. Für Nordirland liegt die Schwelle bei 10.000 Euro; zusätzlich ist die Einreise von Großbritannien nach Nordirland ab 10.000 Euro anmeldepflichtig, die Gegenrichtung nicht.
Als Bargeld zählen Noten und Münzen, Inhaberpapiere, Reiseschecks sowie unterschriebene, aber nicht auf einen Empfänger ausgestellte Schecks; in Nordirland zusätzlich Goldmünzen, Barren und Prepaid-Karten. Wer nicht anmeldet, muss mit der Beschlagnahme des gesamten Betrags rechnen, für dessen Rückgabe bis zu 5.000 Pfund Strafe fällig werden können.
Auf deutscher Seite kommt die EU-Regel dazu: ab 10.000 Euro unaufgeforderte schriftliche Anmeldung beim Zoll, weil das Vereinigte Königreich seit dem Brexit ein Drittland ist. Zum Umrechnen: Währungsrechner. Alle Währungen im Überblick: Währungen von A bis Z.