Zu jeder wichtigen Währung findest du hier ein Porträt: welche Scheine und Münzen im Umlauf sind, wie viel Bargeld du mitnehmen darfst, ob vor Ort überhaupt noch bar bezahlt wird und wo du am besten wechselst. Für 30 Währungen zeigen wir zusätzlich den tagesaktuellen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.
Schnell umrechnen
Auf Basis der EZB-Referenzkurse. Am Schalter zahlst du den Sortenkurs – der liegt darüber.
Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, Stand 18. September 2026. Wie wir rechnen
Alle Währungen im Überblick
- Bosnische Konvertible Mark (BAM)
- Britisches Pfund (GBP)
- Bulgarischer Lew (BGN)
- Chinesischer Yuan (CNY)
- Dänische Krone (DKK)
- Isländische Krone (ISK)
- Japanischer Yen (JPY)
- Norwegische Krone (NOK)
- Polnischer Złoty (PLN)
- Rumänischer Leu (RON)
- Schwedische Krone (SEK)
- Schweizer Franken (CHF)
- Serbischer Dinar (RSD)
- Singapur-Dollar (SGD)
- Südkoreanischer Won (KRW)
- Thailändischer Baht (THB)
- Tschechische Krone (CZK)
- Türkische Lira (TRY)
- Ungarischer Forint (HUF)
- US-Dollar (USD)
Devisenkurs, Sortenkurs, und warum du nie den Kurs aus dem Internet bekommst
Der Kurs, den du online siehst, ist in aller Regel der Devisenkurs – der Preis, zu dem Banken untereinander Buchgeld tauschen. Für Scheine in der Hand gilt der Sortenkurs, und der ist schlechter. Die Wechselstube muss die Scheine beschaffen, lagern, versichern und zurücktransportieren; das kostet, und diese Kosten stecken im Aufschlag. Wie hoch er ausfällt, hängt fast nur vom Ort ab: In der Innenstadt sind drei bis fünf Prozent üblich, am Flughafen sind zehn Prozent und mehr keine Seltenheit.
Praktisch heißt das: Der Referenzkurs auf dieser Seite sagt dir nicht, was du bekommst. Er sagt dir, wie viel Aufschlag man dir gerade abverlangt. Das ist die nützlichere Information.
Bargeld mitnehmen: die 10.000-Euro-Schwelle
Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Obergrenze dafür, wie viel Bargeld du mitführen darfst. Ab 10.000 Euro musst du es aber auf Nachfrage des Zolls mündlich anzeigen, wenn du eine EU-Binnengrenze überschreitest. Beim Überschreiten einer EU-Außengrenze – also bei Ein- und Ausreise in die oder aus der EU – gilt eine schriftliche Anmeldepflicht ab 10.000 Euro, und zwar unaufgefordert. Gezählt wird alles zusammen: Bargeld, Reiseschecks, Goldmünzen und Goldbarren.
Wichtig ist der Unterschied zwischen anmelden und verbieten. Anmelden musst du, mitnehmen darfst du. Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro (§ 31a Zollverwaltungsgesetz). In der Praxis rechnet der Zoll nach internen Vorgaben mit 25 Prozent des nicht angemeldeten Betrags bei Vorsatz und 12 Prozent bei Fahrlässigkeit – Gerichte sind daran nicht gebunden und setzen die Höhe im Einzelfall fest, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt hat.
Davon zu trennen sind die Regeln des Ziellandes. Einige Staaten – Marokko, Tunesien und Ägypten etwa – verbieten die Ein- und Ausfuhr ihrer eigenen Währung ganz oder begrenzen sie stark. Solche Währungen heißen geschlossene Währungen; du bekommst sie legal erst im Land selbst. Bei den betroffenen Währungen steht das auf der jeweiligen Seite.