Kurz gesagt
Schweden ist eines der bargeldlosesten Länder der Welt: Nur noch 5 Prozent zahlten beim letzten Einkauf bar, und etwa jeder Dritte, der bar zahlen wollte, wurde abgewiesen. Seit dem 1. Juli 2026 müssen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken Bargeld annehmen – alle anderen dürfen weiterhin ablehnen. Alte Scheine von vor 2017 sind ungültig und kosten beim Umtausch inzwischen 300 Kronen Gebühr.
Aktueller Referenzkurs
1 Euro = 11,2915 SEK
1 SEK = 0,0886 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.
Scheine und Münzen
Gültig ist die Serie „Kulturresan“ von 2015 und 2016 mit 20, 50, 100, 200, 500 und 1.000 Kronen. Münzen gibt es zu 1, 2, 5 und 10 Kronen.
Die Öre-Münzen sind Geschichte: Die 50-Öre-Münze verlor Ende September 2010 ihre Gültigkeit, kleinere Werte schon davor. Seitdem gilt eine gesetzliche Rundung: Endbeträge werden auf volle Kronen gerundet, 1 bis 49 Öre ab, 50 bis 99 Öre auf.
Der große Geldumtausch – und was heute davon übrig ist
Schweden hat zwischen 2015 und 2017 praktisch sein gesamtes Bargeld ausgetauscht. Ungültig wurden:
| Geld | Ungültig seit |
|---|---|
| Alte 20-, 50- und 1.000-Kronen-Scheine | 30. Juni 2016 |
| Alte 100- und 500-Kronen-Scheine | 30. Juni 2017 |
| Alte 1-, 2- und 5-Kronen-Münzen | 30. Juni 2017 |
Solche Scheine kann man bei der Reichsbank weiterhin per Antrag einlösen – das kostet seit dem 1. September 2026 aber 300 Kronen Gebühr pro bewilligtem Antrag, vorher waren es 200. Bei kleinen Restbeträgen aus dem Urlaub lohnt sich das nicht mehr.
Und es eilt: Die Reichsbank hat im Februar 2026 vorgeschlagen, die Einlösung auf zehn Jahre ab Ungültigkeit zu begrenzen. Käme das wie vorgeschlagen, wäre für die Scheine von 2016 und 2017 Mitte 2027 endgültig Schluss. Ob das final beschlossen ist, ließ sich nicht abschließend klären – wer noch alte Kronen hat, sollte sich darauf nicht verlassen und sie eher früher einreichen. Rund 3,9 Milliarden Kronen liegen noch irgendwo herum.
Das neue Recht auf Barzahlung – und seine Lücke
Jahrelang galt in Schweden reine Vertragsfreiheit: Ein Schild „Vi accepterar inte kontanter“ war völlig zulässig. Das hat sich zum 1. Juli 2026 geändert, allerdings nur teilweise.
Das neue Gesetz verpflichtet Lebensmittelgeschäfte und Apotheken mit bemannter Kasse, Bargeld anzunehmen – bei Zahlungen bis 5.920 Kronen und höchstens 25 Münzen pro Zahlung. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann oder die Handhabungskosten den Standort gefährden.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Es gibt weder eine Aufsichtsbehörde noch Bußgelder. Das Gesetz setzt auf Eigenverantwortung. Und überall sonst – Restaurants, Cafés, Museen, Busse – darf Bargeld weiterhin legal abgelehnt werden.
Für Reisende heißt das ganz praktisch: Karte ist in Schweden Pflichtausstattung, nicht Komfort. Ein Bargeldpolster hilft im Supermarkt und in der Apotheke, sonst kann es einem passieren, dass man die Scheine nicht loswird.
Ein- und Ausfuhr
Die Anmeldepflicht greift ab 10.000 Euro Gegenwert beim schwedischen Zoll. Ob Schweden darüber hinaus eine eigene Regel für EU-Binnengrenzen hat, wie sie Dänemark und Tschechien kennen, ließ sich aus den amtlichen Quellen nicht eindeutig klären. Die deutsche Anzeigepflicht auf Verlangen ab 10.000 Euro gilt ohnehin.
Wann kommt der Euro?
Schweden hat sich 2003 in einer Volksabstimmung gegen den Euro entschieden und nimmt bis heute nicht am Wechselkursmechanismus II teil. Eine Einführung steht nicht auf der Tagesordnung.
Zum Umrechnen: Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.