Dänische Krone (DKK)

Kurz gesagt

Gültig sind 50, 100, 200 und 500 Kronen. Der 1.000-Kronen-Schein und alle Serien vor 2009 sind seit dem 1. Juni 2025 ungültig – und seit dem 1. Juni 2026 auch nicht mehr umtauschbar. Dänemark hat als eines der wenigen Länder ein echtes Recht auf Barzahlung zwischen 6 und 22 Uhr. Und: Die dänische Anmeldepflicht ab 10.000 Euro gilt auch bei Reisen innerhalb der EU.

Aktueller Referenzkurs

1 Euro = 7,4754 DKK
1 DKK = 0,1338 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.

Scheine und Münzen

Im Umlauf sind 50, 100, 200 und 500 Kronen aus der Serie von 2009, jeweils in der ursprünglichen und in einer sicherheitsverbesserten Fassung; beide gelten parallel. Der aufgewertete 50er ist seit Februar 2026 im Umlauf.

Die Nationalbank hat für 2028 bis 2029 eine komplett neue Serie angekündigt – ausdrücklich ohne 1.000-Kronen-Schein. Mit deren Einführung wird die Serie von 2009 auslaufen.

Münzen gibt es zu 50 Øre sowie 1, 2, 5, 10 und 20 Kronen. Weil die 50-Øre-Münze weiterhin gültig ist, gibt es in Dänemark keine Rundungsregel an der Kasse – anders als in Schweden, Norwegen oder Ungarn.

Achtung bei alten Kronen: Die Frist ist abgelaufen

Das ist der Punkt, an dem es für Urlauber teuer wird. Zum 1. Juni 2025 verloren der 1.000-Kronen-Schein sowie alle Serien vor 2009 ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel. Umtauschen konnte man sie noch ein Jahr lang, bis zum 31. Mai 2026, an drei Stellen der Nationalbank.

Diese Frist ist vorbei. Wer heute noch solche Scheine findet, kann sie weder ausgeben noch eintauschen. Über 20 Milliarden Kronen wurden eingereicht; rund drei Milliarden bleiben nach Einschätzung der Nationalbank für immer liegen. Wenn du also dänische Scheine aus einem früheren Urlaub hast: Prüfe das Ausgabejahr, bevor du damit planst.

Das Recht, bar zu zahlen

Dänemark hat eine Regel, die es in Deutschland nicht gibt. Nach § 81 des Zahlungsgesetzes muss jeder Händler, der Karten- oder Mobilzahlung anbietet, zwischen 6 und 22 Uhr auch Bargeld annehmen. Das ist einklagbar – zuständig ist der Verbraucherombudsmann.

Ausnahmen gibt es: Onlinehandel und unbemannte Selbstbedienung sind ausgenommen, in ausgewiesenen Überfall-Risikogebieten endet die Pflicht schon um 20 Uhr (mit Beschilderungspflicht), und bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen kann sie entfallen. Gegenüber Geschäftskunden gilt sie nicht.

Dass es ernst gemeint ist, zeigt ein Fall vom Dezember 2024: Eine Lebensmittelkette akzeptierte ein Bußgeld von 50.000 Kronen, weil sie nach 16 Uhr kein Bargeld mehr annahm.

In die andere Richtung gibt es eine Grenze: Gewerbetreibende dürfen seit März 2024 höchstens 14.999,50 Kronen in bar entgegennehmen.

Bargeld im Alltag

Trotz des Rechts auf Barzahlung wird in Dänemark wenig bar bezahlt: 9 Prozent der Bezahlvorgänge und 7 Prozent des Umsatzes im stationären Handel (2025). Mehr als die Hälfte aller Barzahlungen entfällt auf Lebensmittelgeschäfte. Karte funktioniert praktisch überall.

Ein- und Ausfuhr – eine dänische Besonderheit

Die Schwelle liegt wie überall bei 10.000 Euro. Der Unterschied: Dänemark wendet seine Anmeldepflicht auch auf Reisen von und nach anderen EU-Ländern an, nicht nur an der EU-Außengrenze. Rechtsgrundlage ist das dänische Zollgesetz.

Für die Fahrt über die Grenze bei Flensburg heißt das: Ab 10.000 Euro ist die Anmeldung bei der dänischen Zollbehörde fällig, obwohl es sich um eine Binnengrenze handelt. Das ist neben Tschechien die zweite Ausnahme dieser Art in der EU und bei deutschen Reisenden kaum bekannt.

Kein Wechselkursrisiko

Die Krone ist über den Wechselkursmechanismus II fest an den Euro gebunden, mit einem Leitkurs von 746,038 Kronen je 100 Euro und einem engen Band von plus/minus 2,25 Prozent. In der Praxis bewegt sich der Kurs kaum. Als Faustregel: 1 Euro sind rund 7,46 Kronen, ein 100-Kronen-Schein also gut 13 Euro.

Zum Nachrechnen: Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.