Thailändischer Baht (THB)

Kurz gesagt

Der Baht ist die einzige der gängigen Reisewährungen mit einer echten Ausfuhrgrenze: maximal 50.000 Baht pro Person, rund 1.300 Euro. Jede Abhebung am thailändischen Automaten kostet mit deutscher Karte 250 bis 350 Baht Gebühr, zusätzlich zu allem, was deine Bank berechnet – also lieber selten und viel abheben. Und Thailand kann bei der Einreise einen Mittelnachweis verlangen.

Aktueller Referenzkurs

1 Euro = 38,2250 THB
1 THB = 0,0262 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.

Scheine und Münzen

Im Umlauf sind Banknoten zu 20, 50, 100, 500 und 1.000 Baht. Beim Material hat sich einiges getan: Die 20-Baht-Note ist seit März 2022 aus Polymer, die 50er und die 100er seit dem 21. November 2025. Die alten Papierscheine bleiben gültig – die Bank of Thailand stellt ausdrücklich klar, dass frühere Serien gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. 500 und 1.000 Baht sind weiterhin Papier.

Münzen gibt es zu 25 und 50 Satang sowie 1, 2, 5 und 10 Baht. Kleinere Satang-Werte existieren nur noch im Bankensystem und begegnen einem im Alltag nicht.

Die Automatengebühr, mit der niemand rechnet

Thailändische Geldautomaten erheben eine feste Gebühr pro Abhebung mit im Ausland ausgegebenen Karten. Die kommt zusätzlich zu allem, was deine eigene Bank berechnet, und sie ist 2026 deutlich gestiegen. Nach den Gebührenverzeichnissen zweier Großbanken:

Karte Gebühr je Abhebung
Visa 250 Baht
UnionPay 250 Baht
JCB 250 Baht
Mastercard 350 Baht

Das sind rund sechs bis neun Euro pro Vorgang. Die vielfach zitierten 220 Baht sind überholt. Die praktische Konsequenz ist eindeutig: wenige große Abhebungen statt vieler kleiner. Wer dreimal täglich 2.000 Baht zieht, zahlt in zwei Wochen mehr Gebühren als für manches Abendessen.

Und auch hier gilt: Wenn der Automat die Abrechnung in Euro anbietet, ablehnen und Baht wählen.

Bargeld im Alltag

Thailand ist beim digitalen Bezahlen im Inland sehr weit. Das System PromptPay hatte Mitte 2025 über 90 Millionen Registrierungen bei rund 70 Millionen Einwohnern, mit über 74 Millionen Transaktionen pro Tag.

Für dich als Reisender ändert das aber wenig: PromptPay läuft über thailändische Bankkonten und ist für Kurzzeittouristen in der Regel nicht nutzbar. An Märkten, in Taxis, bei Garküchen und in Songthaews bleibt es bargeldbasiert. Hotels, Malls und größere Restaurants nehmen Karte.

Ein- und Ausfuhr – die wichtigste Regel

Ausfuhr von Baht: maximal 50.000 Baht pro Person in alle Länder, maximal 2.000.000 Baht in Nachbarländer, nach Vietnam und in die chinesische Provinz Yunnan. Darüber hinaus nur mit Genehmigung der Bank of Thailand. Das ist keine bloße Anmeldepflicht, sondern eine echte Obergrenze.

Einfuhr: Baht und Fremdwährung dürfen unbegrenzt eingeführt werden, es gilt nur die Deklarationspflicht.

Deklaration: Nach der aktuellen Devisenvorschrift der Bank of Thailand sind Beträge über 450.000 Baht beziehungsweise über 15.000 US-Dollar in Fremdwährung bei Ein- und Ausreise zu deklarieren. Ältere Quellen – darunter Merkblätter thailändischer Botschaften – nennen abweichend 500.000 Baht und 20.000 Dollar. Wir nennen hier den niedrigeren und aktuelleren Wert, weil eine Nichtdeklaration in Thailand eine Straftat ist und man sich in so einem Fall nicht auf die günstigere Auslegung verlassen sollte.

Für die Rückreise gilt die EU-Regel: ab 10.000 Euro unaufgeforderte schriftliche Anmeldung beim deutschen Zoll.

Restbestände vor dem Abflug tauschen

Aus der Ausfuhrgrenze folgt eine praktische Regel: Wer mehr als 50.000 Baht übrig hat, muss vor dem Abflug zurücktauschen. Ohnehin sinnvoll – Baht bekommt man in Deutschland nur zu schlechten Kursen wieder los, weil ihn hier kaum jemand nachfragt.

Mittelnachweis bei der Einreise

Thailand kann bei der Einreise verlangen, dass man ausreichende Mittel nachweist. Die Beträge:

  • Visumfreie Einreise und Visa on Arrival: 10.000 Baht pro Person, 20.000 Baht pro Familie
  • Touristenvisum und Non-Immigrant-Visum: 20.000 Baht pro Person, 40.000 Baht pro Familie

Kinder unter zwölf sind ausgenommen. Der Nachweis ist auch in Fremdwährung oder über Zahlungsbelege möglich. Kontrolliert wird das nicht bei jedem, aber es kommt vor.

Zum Umrechnen: Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.