Kurz gesagt
Die vielzitierte Grenze von 1.000 Ringgit ist veraltet – sie stammt aus einer Regelung von 1998. Heute gilt: Ringgit dürfen bis zum Gegenwert von 10.000 US-Dollar mitgeführt werden, darüber braucht es eine Genehmigung der Zentralbank. Ab demselben Betrag besteht Deklarationspflicht. Der Ringgit ist bewusst nicht international handelbar, deshalb bekommst du ihn in Deutschland kaum – wechseln lohnt erst vor Ort.
Aktueller Referenzkurs
1 Euro = 4,6763 MYR
1 MYR = 0,2138 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.
Scheine und Münzen
Im Umlauf ist die vierte Serie mit 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Ringgit, seit Juli 2012. Münzen gibt es zu 5, 10, 20 und 50 Sen.
Die 1-Sen-Münze bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, wird aber nicht mehr ausgegeben. Stattdessen gilt seit dem 1. April 2008 ein Rundungsmechanismus auf fünf Sen – angewandt nur auf die Rechnungssumme, nicht auf einzelne Positionen. Endziffern 1, 2, 6 und 7 werden abgerundet, 3, 4, 8 und 9 aufgerundet.
Warum du Ringgit zu Hause kaum bekommst
Malaysia hat den Ringgit seit der Asienkrise 1998 bewusst nicht internationalisiert: Offshore-Handel wird unterbunden, 2016 ging die Zentralbank zusätzlich gegen den Handel mit bestimmten Terminkontrakten vor.
Die praktische Folge: Deutsche Wechselstuben führen Ringgit selten und zu schlechten Kursen. Sinnvoller ist, vor Ort abzuheben oder zu wechseln – und Restbestände vor dem Rückflug wieder loszuwerden.
Die Grenze, die überall falsch steht
In vielen deutschen Reiseratgebern steht bis heute, man dürfe höchstens 1.000 Ringgit ein- oder ausführen. Diese Zahl stammt aus einer Regelung vom September 1998 und ist überholt.
Nach der aktuellen Devisenpolitik der Zentralbank gilt:
- Ringgit-Noten: Einheimische wie Ausländer dürfen bis zum Gegenwert von 10.000 US-Dollar mitführen. Darüber ist eine Genehmigung der Zentralbank nötig.
- Fremdwährung: keine Betragsgrenze für Ein- oder Ausfuhr.
- Deklarationspflicht ab 10.000 US-Dollar Gegenwert in bar oder Inhaberpapieren, für alle Ein- und Ausreisenden, seit Januar 2010 auf dem Zollformular Nr. 22.
Die Strafen sind erheblich: Die Zentralbank nennt bis zu einer Million Ringgit und bis zu einem Jahr Haft; die britischen Reisehinweise nennen für Nichtdeklaration sogar bis zu drei Millionen Ringgit und bis zu fünf Jahre Haft. In jedem Fall droht die Beschlagnahme.
Auf deutscher Seite gilt zusätzlich die EU-Regel ab 10.000 Euro.
Karte oder bar?
In Kuala Lumpur und den größeren Städten funktioniert Kartenzahlung gut. Die britischen Reisehinweise warnen allerdings ausdrücklich: Kreditkarten- und Automatenbetrug ist weit verbreitet. Also den Automaten mit Bedacht wählen – lieber in Bankfilialen und Einkaufszentren als freistehend auf der Straße – und die Abrechnungen im Blick behalten.
Zu konkreten Automatengebühren malaysischer Banken für ausländische Karten ließ sich keine belastbare Quelle finden; wir nennen deshalb keine Zahl. Erfahrungsgemäß lohnt auch hier: selten und größere Beträge abheben.
Zum Umrechnen: Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.