Ukrainische Hrywnja (UAH)

Kurz gesagt

Seit dem 1. Oktober 2025 wird in der Ukraine bei Barzahlung auf 50 Kopiyka gerundet, weil die 10-Kopiyka-Münze eingezogen wird – bei Kartenzahlung nicht. Die Ukraine zahlt extrem kartenlastig: 95,5 Prozent aller Kartentransaktionen sind bargeldlos. Bargeld bis zum Gegenwert von 10.000 Euro darf ohne schriftliche Deklaration mitgeführt werden. Unter Kriegsrecht gelten zusätzlich Devisenlimits, die vor allem ukrainische Karten im Ausland betreffen.

Scheine und Münzen

Im Umlauf ist die neue Serie mit 20, 50, 100, 200, 500 und 1.000 Hrywnja, ausgegeben zwischen 2021 und 2023. Die ältere Serie von 2003 bis 2007 bleibt gültig, wird aber nach und nach eingezogen.

Wichtig für alte Bestände: Banknoten mit einem Design von vor 2003 sind seit dem 1. Oktober 2020 ungültig. Umtauschen kann man sie noch bis 90 Tage nach dem Ende des Kriegsrechts – eine ungewöhnliche, aber in der Lage nachvollziehbare Fristregelung.

Münzen gibt es zu 50 Kopiyka sowie 1, 2, 5 und 10 Hrywnja. Die kleinen Scheine wurden durch Münzen ersetzt. Die 1-, 2- und 5-Kopiyka-Münzen sind seit Oktober 2019 ungültig, die 25-Kopiyka-Münze seit Oktober 2020.

Die neue Rundung seit Oktober 2025

Mit dem Einzug der 10-Kopiyka-Münze hat die Nationalbank eine neue Rundungsregel für Barzahlungen eingeführt. Sie greift, wenn keine 10-Kopiyka-Münzen verfügbar sind:

Endbetrag wird gerundet auf
1 bis 24 Kopiyka 0,00 (ab)
25 bis 49 Kopiyka 0,50 (auf)
51 bis 74 Kopiyka 0,50 (ab)
75 bis 99 Kopiyka volle Hrywnja (auf)

Kartenzahlungen werden nicht gerundet. Wenn also der Barpreis und der Betrag auf dem Kassenbon auseinandergehen, ist das korrekt und kein Betrugsversuch. Die frühere Regel mit Rundung auf 10 Kopiyka ist überholt.

Der Kurs seit Oktober 2023

Vom Kriegsbeginn im Februar 2022 bis zum 2. Oktober 2023 galt ein fester Kurs. Seit dem 3. Oktober 2023 arbeitet die Nationalbank mit gesteuerter Flexibilität: Der amtliche Kurs entsteht aus den Interbankgeschäften, die Notenbank gleicht das strukturelle Devisendefizit aus und begrenzt Ausschläge in beide Richtungen. Ein festes Band oder eine Bindung gibt es nicht.

Ein- und Ausfuhr

Privatpersonen dürfen Bargeld – Landes- wie Fremdwährung – bis zum Gegenwert von 10.000 Euro ohne schriftliche Zolldeklaration ein- und ausführen. Darüber ist die Deklaration zwingend. Eine absolute Obergrenze gibt es nicht: Mit Deklaration ist jeder Betrag möglich.

Ein Punkt, den wir nicht abschließend klären konnten: Ob über diese Zollregel hinaus unter Kriegsrecht ein eigenes Ausfuhrlimit für Bargeld besteht, ließ sich aus den Beschlüssen der Nationalbank nicht eindeutig entnehmen. Wer größere Summen bewegt, sollte das vor der Reise bei Zoll oder Nationalbank prüfen.

Devisenlimits unter Kriegsrecht

Diese Beschränkungen betreffen vor allem Inhaber ukrainischer Konten, sind aber gut zu kennen:

  • Bargeldabhebung in der Ukraine: bis 100.000 Hrywnja pro Tag
  • Abhebung im Ausland mit ukrainischer Hrywnja-Karte: nur 12.500 Hrywnja je sieben Tage
  • Kartenzahlungen im Ausland mit Hrywnja-Karte: bis 100.000 Hrywnja pro Monat
  • Bargeldlose Zahlungen innerhalb der Ukraine: unbeschränkt

Hrywnja zurücktauschen

Das ist der praktisch wichtigste Hinweis: Die Hrywnja ist außerhalb der Ukraine kaum eintauschbar. Deutsche Wechselstuben nehmen sie in der Regel nicht zurück. Restbestände also vor der Ausreise loswerden.

Die Europäische Zentralbank veröffentlicht für die Hrywnja keinen Referenzkurs; sie fehlt deshalb im Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.