Kurz gesagt
Die Prüfung heißt Fühlen – Sehen – Kippen und dauert zwei Sekunden. Wer eine Fälschung hat, bekommt keinen Ersatz: Der Schein wird eingezogen, der Schaden bleibt beim letzten Besitzer. Und was man auf keinen Fall tun darf: ihn weitergeben. Das ist eine Straftat, auch wenn man ihn selbst gutgläubig bekommen hat.
Die drei Prüfschritte
Fühlen. Echte Scheine sind auf Baumwollpapier gedruckt – griffig und fest, nicht glatt wie Kopierpapier. Der Druck ist tastbar: Die große Wertzahl, die Schrift und die Striche an den Rändern stehen fühlbar erhaben auf dem Papier. Diese Striche sind auch die Orientierungshilfe für Blinde.
Sehen. Gegen das Licht gehalten erscheinen das Porträt-Wasserzeichen, die Wertzahl und der dunkle Sicherheitsfaden mit eingebetteter Schrift. Bei den Scheinen der Europa-Serie wird das Porträtfenster im Hologramm von beiden Seiten durchscheinend.
Kippen. Neigt man den Schein, wandert ein Lichtbalken über die Smaragdzahl und ihre Farbe wechselt. Im Hologrammstreifen erscheinen abwechselnd das Porträt der Europa, das Eurozeichen und die Wertzahl.
Die Regel dahinter: Ein Merkmal allein genügt nie. Gute Fälschungen imitieren ein oder zwei Merkmale glaubwürdig – fast nie alle drei. Und die Gegenprobe ist kostenlos: einen Schein nehmen, von dem du sicher bist, und beide nebeneinander durchgehen.
Was du tun musst, wenn du eine Fälschung hast
- Nicht weitergeben. § 147 Strafgesetzbuch stellt das Inverkehrbringen von Falschgeld unter Strafe – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Das gilt auch, wenn du den Schein selbst als echt angenommen hast. Ihn an der Tankstelle „loszuwerden“ ist die teuerste Variante.
- Abgeben. Bei der Polizei oder bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank. Auch die eigene Bank nimmt Verdachtsfälle an und leitet sie weiter.
- Kein Geld zurück. Falschgeld wird eingezogen, eine Entschädigung gibt es nicht. Das ist hart, aber systemnotwendig: Gäbe es Ersatz, würde der Staat jede Fälschung finanzieren.
- Erinnern, woher er kam. Wo und wann du ihn bekommen hast, hilft der Polizei mehr als der Schein selbst.
Das Herstellen oder Beschaffen von Falschgeld in Absicht des Inverkehrbringens ist deutlich schwerer bestraft: § 146 Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.
Beschädigt ist nicht gefälscht
Ein zerrissener, angebrannter oder durchgewaschener Schein ist ein anderer Fall – und ein viel freundlicherer. Die Bundesbank tauscht beschädigte Banknoten kostenlos, wenn mehr als die Hälfte des Scheins vorliegt oder sich nachweisen lässt, dass der Rest zerstört wurde. Die Reste also nicht wegwerfen, sondern einsammeln und einschicken oder in einer Filiale abgeben.
Das gilt auch für alte Serien: Scheine der ersten Euro-Serie bleiben umtauschbar, ohne Frist. Und D-Mark tauscht die Bundesbank unbefristet zum amtlichen Kurs von 1,95583 Mark je Euro.
Der 500er und die nächste Serie
Die 500-Euro-Note wird seit 2019 nicht mehr ausgegeben, bleibt aber unbefristet gesetzliches Zahlungsmittel. Du musst sie annehmen dürfen, aber kaum ein Laden wird sie wechseln können – siehe Annahmepflicht von Bargeld.
Für die dritte Euro-Serie hat die EZB die Themen ausgewählt und arbeitet an den Entwürfen. Ein Ausgabetermin steht nicht fest und liegt mehrere Jahre entfernt; bis dahin ändert sich an den Prüfmerkmalen nichts.
Verwandte Begriffe
Stückelung · Annahmepflicht von Bargeld · Währungen von A bis Z