Neuseeland-Dollar (NZD)

Kurz gesagt

Im Umlauf sind 5, 10, 20, 50 und 100 Dollar – und zwar zwei Serien gleichzeitig, beide gültig. Weil die Fünf-Cent-Münze 2006 abgeschafft wurde, wird bar auf zehn Cent gerundet. Neuseeland hat gesetzliche Obergrenzen dafür, wie viele Münzen ein Händler annehmen muss. Ab 10.000 Dollar ist ein Border Cash Report fällig – spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt.

Aktueller Referenzkurs

1 Euro = 2,0068 NZD
1 NZD = 0,4983 Euro
EZB-Referenzkurs, Stand 18. September 2026. Am Schalter gilt der höhere Sortenkurs.

Scheine und Münzen

Im Umlauf sind 5, 10, 20, 50 und 100 Dollar. Eine Besonderheit: Es zirkulieren zwei Serien parallel, Series 6 und Series 7, und beide sind gesetzliches Zahlungsmittel – unabhängig vom Zustand.

Münzen gibt es zu 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Dollar. Die 1- und 2-Cent-Münzen wurden 1990 abgeschafft, die 5-Cent-Münze Ende 2006.

Rundung auf zehn Cent

Seit dem Wegfall der Fünf-Cent-Münze werden Barzahlungen auf die nächsten zehn Cent gerundet. Eine Eigenheit dabei: Die Rundungsrichtung liegt im Ermessen des Händlers. Manche runden grundsätzlich zugunsten des Kunden ab. Eine gesetzliche Rundungsvorschrift, wie sie Ungarn oder Tschechien kennen, gibt es nicht – es ist Handelspraxis.

Wie viele Münzen ein Händler nehmen muss

Das ist die neuseeländische Besonderheit, die man nirgends erwartet. Als gesetzliches Zahlungsmittel müssen akzeptiert werden:

Münzen nur bis
10 und 20 Cent 5 Dollar
50 Cent 10 Dollar
1 und 2 Dollar 100 Dollar

Darüber hinaus darf der Händler ablehnen. Die Schweiz hat eine ähnliche Regel mit maximal 100 Münzen pro Zahlung.

Außerdem dürfen neuseeländische Händler Bargeld ablehnen, wenn sie vorher klar darüber informieren – etwa mit einem Aushang. Bei der Tilgung einer Schuld müssen sie es dagegen annehmen.

Alte Scheine und Münzen einlösen

Die Zentralbank zahlt nach eigener Aussage immer den Nennwert für Geld, das einmal rechtmäßig in Neuseeland ausgegeben wurde und kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr ist – also auch für die alten 1-, 2- und 5-Cent-Münzen. Eingereicht wird persönlich in Wellington oder per Post mit Antragsformular.

Ein- und Ausfuhr – mit 72-Stunden-Frist

Ab 10.000 neuseeländischen Dollar oder Gegenwert ist ein Border Cash Report fällig, bei Ein- und Ausreise. Erfasst sind auch Reiseschecks, Schecks, Zahlungsanweisungen, Inhaberpapiere, Wechsel und Schuldscheine.

Der Report läuft online und muss innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt eingereicht werden; zusätzlich muss man bei der Ankunft einen Zollbeamten ansprechen. Eine Nichtdeklaration ist in Neuseeland eine Straftat – mit Geldstrafe, möglicher Haft und Einziehung des Bargelds.

Auf deutscher Seite gilt zusätzlich die EU-Regel ab 10.000 Euro. Zum Umrechnen: Währungsrechner. Weitere Währungen: Währungen von A bis Z.