Bargeldobergrenze

Kurz gesagt

In Deutschland gibt es bis heute keine allgemeine Bargeldobergrenze. Du darfst ein Auto für 30.000 Euro in Scheinen bezahlen. Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit eine Grenze von 10.000 Euro – aber nur für Zahlungen an Händler und Dienstleister, nicht für Geschäfte zwischen Privatpersonen. Eine Ausnahme gilt schon jetzt: Immobilien dürfen seit April 2023 überhaupt nicht mehr in Bargeld bezahlt werden.

Was heute in Deutschland gilt

Deutschland gehört zu den EU-Staaten ohne allgemeine Obergrenze. Die anderen sind Österreich, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden und Ungarn. Die Niederlande waren bis Ende 2025 in dieser Gruppe und sind zum 1. Januar 2026 ausgeschieden.

Es gibt genau eine deutsche Verbotsnorm, und die ist dafür absolut: § 16a Geldwäschegesetz. Wer eine inländische Immobilie kauft oder tauscht, darf die Gegenleistung nicht in Bargeld erbringen – und auch nicht in Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen. Ohne Betragsgrenze, also auch nicht 5.000 Euro als Anzahlung. Die Regel gilt seit dem 1. April 2023 und erfasst auch Anteilskäufe an Gesellschaften, in deren Vermögen eine deutsche Immobilie liegt. Der Notar muss sich den unbaren Zahlungsweg nachweisen lassen, bevor er den Eigentumswechsel beantragt.

Was ab dem 10. Juli 2027 gilt

Die EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 bringt in Artikel 80 eine unionsweite Grenze. Die Punkte, auf die es ankommt:

  • 10.000 Euro oder der Gegenwert in fremder Währung – so viel darf jemand, der mit Gütern handelt oder Dienstleistungen erbringt, höchstens in Bargeld annehmen oder zahlen.
  • Die Grenze greift auch bei Stückelung in mehrere Vorgänge, wenn zwischen ihnen eine Verbindung zu bestehen scheint. Drei Rechnungen über 4.000 Euro für dieselbe Küche sind also nicht legal.
  • Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausgenommen, solange keine von beiden beruflich handelt. Der Gebrauchtwagen vom Nachbarn bleibt barzahlbar.
  • Ein- und Auszahlungen in Geschäftsräumen von Banken sind ausgenommen. Die Grenze richtet sich gegen Händler, nicht gegen dein Konto.
  • Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festsetzen; bestehende niedrigere Grenzen bleiben in Kraft.

Für Deutschland heißt das: 2027 bekommt das Land erstmals eine Obergrenze, und zwar die 10.000 Euro aus der Verordnung. Ein eigenes deutsches Gesetz dazu braucht es nicht, weil eine EU-Verordnung unmittelbar gilt.

Andere EU-Länder sind längst strenger

Wer mit Bargeld in den Urlaub fährt, zahlt dort nach dortigem Recht. Die Grenzen unterscheiden sich stark, und sie unterscheiden sich auch darin, wen sie binden:

Land Grenze Gilt für
Griechenland 500 Euro Zahlungen an Unternehmen
Frankreich 1.000 Euro Zahlungen an Gewerbetreibende; 15.000 Euro für im Ausland Steuerpflichtige
Spanien 1.000 Euro wenn eine Seite Unternehmer ist; 10.000 Euro für nachweislich nicht in Spanien Steuerpflichtige
Belgien, Portugal, Niederlande 3.000 Euro Belgien und Portugal breit, Niederlande nur gewerblicher Warenhandel (seit 1.1.2026)
Polen 15.000 Złoty nur zwischen Unternehmen
Italien 5.000 Euro allgemein, auch privat; 15.000 Euro für Touristen aus Drittstaaten unter Auflagen
Litauen, Slowenien 5.000 Euro gewerbliche Geschäfte
Slowakei 5.000 / 15.000 Euro 5.000 mit Unternehmerbeteiligung, 15.000 zwischen Privatpersonen
Bulgarien 5.112,92 Euro allgemein (Eurobetrag seit der Währungsumstellung 1.1.2026)
Lettland 7.200 Euro allgemein
Kroatien, Zypern, Malta 10.000 Euro gewerbliche Geschäfte; Malta nur in bestimmten Branchen
Tschechien 270.000 Kronen pro Tag allgemein
Stand Oktober 2026. Nationale Grenzen ändern sich – vor einer großen Barzahlung im Ausland lohnt die Gegenprobe bei der dortigen Finanzverwaltung.

Griechenland hat 2026 nicht den Betrag, aber die Strafe verschärft: Sie beträgt jetzt das Doppelte des Barbetrags, bemessen am Gesamtwert des Geschäfts statt am einzelnen Belegbetrag.

Was keine Obergrenze ist, aber dafür gehalten wird

Drei Schwellen werden regelmäßig mit einem Verbot verwechselt. Alle drei erlauben die Zahlung – sie verlangen nur Papiere:

  • 10.000 Euro bei der Bank: Ab diesem Betrag musst du als Bestandskunde die Herkunft des Geldes belegen, bei Laufkundschaft schon ab 2.500 Euro. Mehr dazu unter Mittelherkunftsnachweis.
  • 2.000 Euro beim Goldkauf: Ab dieser Grenze muss der Händler dich identifizieren (§ 10 Absatz 6a Geldwäschegesetz). Bei Kunst und sonstigen Gütern liegt die Identifizierungsschwelle bei 10.000 Euro.
  • 10.000 Euro an der Grenze: Bei Reisen in die oder aus der EU ist Bargeld ab diesem Betrag anzumelden. Innerhalb der EU gilt in Deutschland eine Auskunftspflicht auf Nachfrage. Eine Obergrenze ist das nicht – die Summe darf beliebig hoch sein, sie muss nur deklariert werden. Die Einzelheiten pro Zielland stehen auf unseren Währungsseiten.

Verwandte Begriffe

Annahmepflicht von Bargeld · Mittelherkunftsnachweis · Geldwäsche