IBAN

Kurz gesagt

Die IBAN ist die internationale Kontonummer. In Deutschland hat sie 22 Zeichen: DE + zwei Prüfziffern + achtstellige Bankleitzahl + zehnstellige Kontonummer. Die Prüfziffer erkennt Tippfehler, aber nicht, ob das Konto existiert oder wem es gehört. Seit Oktober 2025 schließt eine Pflicht zur Empfängerprüfung diese Lücke: Die Bank zeigt vor der Freigabe, ob Name und IBAN zusammenpassen.

Der Aufbau

Beispiel: DE89 3704 0044 0532 0130 00

  • DE – Ländercode nach ISO 3166, zwei Buchstaben.
  • 89 – Prüfziffer, nach einem festen Verfahren aus dem Rest berechnet.
  • 37040044 – die achtstellige Bankleitzahl.
  • 0532013000 – die zehnstellige Kontonummer, bei Bedarf links mit Nullen aufgefüllt.

Die Länge ist pro Land verschieden und innerhalb eines Landes immer gleich: 22 Zeichen in Deutschland, 20 in Österreich, 21 in der Schweiz, 27 in Frankreich und Italien, bis zu 31 in Malta. Eine IBAN mit abweichender Länge ist falsch, und genau daran scheitern die meisten Übertragungsfehler schon beim Eingeben.

Die Schreibweise in Vierergruppen ist nur eine Leseerleichterung. Technisch wird die IBAN ohne Leerzeichen und in Großbuchstaben verarbeitet; beides darfst du beim Kopieren ignorieren.

Was die Prüfziffer kann – und was nicht

Die beiden Stellen nach dem Ländercode sind eine Rechenprobe. Verfahren: Die vier ersten Zeichen wandern ans Ende, Buchstaben werden in Zahlen übersetzt, die entstehende Riesenzahl wird durch 97 geteilt – der Rest muss 1 sein. Das erkennt praktisch jeden einzelnen Zifferndreher und jede Vertauschung zweier Stellen.

Was sie nicht erkennt: ob das Konto existiert, ob es offen ist und wem es gehört. Eine frei erfundene IBAN mit korrekt gerechneter Prüfziffer besteht den Test. Deshalb funktionierten Betrugsmaschen mit gefälschten Rechnungen so lange so gut – die Zahl sah richtig aus, weil sie richtig gerechnet war.

Die Empfängerprüfung seit Oktober 2025

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum bei Überweisungen prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt, und das Ergebnis vor der Freigabe anzeigen. Grundlage ist die EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen.

In der Praxis siehst du drei Fälle: Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung (etwa bei abgekürzten Vornamen oder Rechtsformzusätzen) und keine Übereinstimmung. Die Warnung blockiert die Überweisung nicht – du kannst sie bestätigen. Aber sie verschiebt die Verantwortung: Wer eine klare Warnung übergeht, hat es im Streitfall schwerer.

Dieselbe Verordnung hat Echtzeitüberweisungen zur Pflicht gemacht: Seit Januar 2025 müssen Banken im Euroraum solche Zahlungen empfangen können, seit Oktober 2025 auch senden – und sie dürfen dafür nicht mehr verlangen als für eine normale Überweisung. Mehr dazu unter SEPA.

IBAN-Diskriminierung ist verboten

Wenn ein Anbieter nur deutsche IBANs akzeptiert und eine spanische oder litauische ablehnt, ist das rechtswidrig. Die SEPA-Verordnung verlangt, dass jede Euro-IBAN aus dem SEPA-Raum gleich behandelt wird – bei Überweisungen wie bei Lastschriften.

Der Verstoß kommt häufig vor, oft bei Versicherern, Vermietern, Energieversorgern, Arbeitgebern und Online-Formularen, die die Eingabe technisch auf 22 Zeichen begrenzen. Der Weg dagegen: schriftlich auf die SEPA-Verordnung hinweisen und, wenn nichts passiert, Beschwerde bei der BaFin. Die Behörde nimmt solche Hinweise ausdrücklich an.

Noch ein Wort zum BIC

Innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bei Euro-Überweisungen nicht erforderlich – die IBAN enthält die Bankkennung bereits. Gebraucht wird er noch bei Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums und bei Fremdwährungsüberweisungen. Steht in einem Formular ein Pflichtfeld für den BIC, ist das Formular alt, nicht die Vorschrift.

Verwandte Begriffe

SEPA · Lastschrift · Girokonto