Lastschrift

Kurz gesagt

Bei der SEPA-Basislastschrift holt sich der Empfänger das Geld von deinem Konto – mit deiner vorherigen Erlaubnis, dem Mandat. Dein Schutz sind zwei Fristen: acht Wochen ab Belastung kannst du ohne jede Begründung zurückbuchen lassen; war kein Mandat erteilt, sogar 13 Monate. Bei der Firmenlastschrift zwischen Unternehmen gibt es dieses Recht nicht.

Wie es abläuft

Du erteilst dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Darin stehen deine IBAN, die Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers und eine Mandatsreferenz, über die sich jeder Einzug zuordnen lässt. Das Mandat geht an den Empfänger, nicht an deine Bank – die erfährt davon erst, wenn der Einzug kommt.

Vor dem Einzug muss der Empfänger dich vorab informieren, mit Betrag und Termin. Standard sind 14 Kalendertage vorher; kürzere Fristen sind zulässig, wenn sie vereinbart wurden. In der Praxis ist diese Information die Rechnung selbst oder der Hinweis „wird am 1. des Monats abgebucht“.

Ein Mandat verfällt, wenn es 36 Monate nicht genutzt wird. Danach muss es neu erteilt werden – der Grund, warum nach langer Pause ein neues Formular kommt.

Die beiden Fristen

Acht Wochen, ohne Begründung. Innerhalb von acht Wochen nach der Belastung kannst du bei deiner Bank die Erstattung verlangen, und zwar ohne Angabe von Gründen. Die Bank muss zahlen. Das gilt auch, wenn die Abbuchung vollkommen berechtigt war – die Frage, ob du dem Empfänger das Geld schuldest, bleibt davon unberührt. Die Rückbuchung löst also keine Rechnung, sie verschiebt nur, wer sich melden muss.

13 Monate, bei fehlendem Mandat. Wurde ohne gültiges Mandat eingezogen, ist die Zahlung nicht autorisiert. Dann hast du 13 Monate ab Belastung. Diese Frist ist der Schutz gegen unberechtigte Abbuchungen durch Dritte, die irgendwo deine IBAN aufgelesen haben.

Wichtig in beiden Fällen: Die Frist läuft ab Belastung, nicht ab Entdeckung. Kontoauszüge zu prüfen ist deshalb kein Ritual, sondern der einzige Weg, die Frist zu nutzen. Wer eine unbekannte Abbuchung findet, widerspricht sofort bei der Bank und nicht erst beim Empfänger.

Nach Ablauf der Fristen bleibt der zivilrechtliche Weg: Rückforderung beim Empfänger. Der ist mühsamer und nicht garantiert.

Was die Rückbuchung kostet

Die Erstattung selbst ist für dich entgeltfrei – eine Gebühr dafür darf die Bank nicht verlangen. Anders sieht es aus, wenn die Lastschrift wegen fehlender Deckung platzt. Dann entstehen Kosten beim Empfänger, und er darf sie dir weitergeben, soweit es tatsächliche Aufwendungen sind. Typisch sind Rücklastschriftgebühren samt Mahnkosten – bei einem kleinen Rechnungsbetrag schnell ein Vielfaches davon. Wer ein Konto knapp führt, prüft deshalb besser die Termine als die Hoffnung, und ein Dispokredit ist in diesem einen Fall das billigere Übel.

Firmenlastschrift: der andere Fall

Die SEPA-Firmenlastschrift steht nur Nichtverbrauchern offen, also Unternehmen, Selbstständigen und Behörden. Zwei Unterschiede machen sie aus:

  • Kein Erstattungsrecht. Ist abgebucht, ist abgebucht. Streit wird zivilrechtlich geklärt.
  • Mandatsprüfung durch die Zahlerbank. Das Mandat muss der eigenen Bank vorgelegt werden; sie zieht nur ein, was dort hinterlegt ist. Das ersetzt den Schutz der Frist durch einen Schutz an der Eingangstür.

Für den Empfänger ist die Firmenlastschrift deshalb das sicherere Verfahren und bei größeren Beträgen zwischen Unternehmen üblich.

Was du steuern kannst

  • Mandat widerrufen. Das geht jederzeit gegenüber dem Empfänger. Künftige Einzüge sind dann nicht autorisiert. Die vertragliche Zahlungspflicht endet dadurch nicht – Vertrag und Zahlungsweg sind zwei Dinge.
  • Sperren bei der Bank. Viele Institute erlauben, einzelne Gläubiger zu sperren, Beträge zu begrenzen oder Lastschriften insgesamt auszuschließen. Im Online-Banking unter den Kontoeinstellungen.
  • IBAN sparsam herausgeben. Sie ist kein Geheimnis, aber jeder Einzug braucht sie. Die Frist schützt dich, die Mühe bleibt.

Verwandte Begriffe

SEPA · IBAN · Girokonto