Banken in Deutschland: Die drei Säulen erklärt

Kurz gesagt

Das deutsche Bankwesen steht auf drei Säulen: private Banken, öffentlich-rechtliche Sparkassen und genossenschaftliche Volks- und Raiffeisenbanken. Sie unterscheiden sich nicht im Angebot, sondern darin, wem sie gehören und wozu sie da sind – Aktionären, einer Kommune oder ihren eigenen Kunden. Ende 2025 gab es 1.327 Kreditinstitute in Deutschland. Vor zwanzig Jahren waren es 2.344.

Warum es überhaupt drei Säulen gibt

In den meisten Ländern gehört eine Bank Investoren, und damit ist die Frage beantwortet. Deutschland hat daneben zwei Modelle, die aus dem 19. Jahrhundert stammen und aus einem Mangel entstanden sind: Sparkassen wurden gegründet, damit auch kleine Leute ein Konto bekamen, Genossenschaftsbanken, damit Handwerker und Bauern Kredite bekamen, als ihnen keine Bank welche gab.

Dieser Ursprung steht bis heute im Gesetz. Und er erklärt Verhalten, das sonst unverständlich wäre – etwa warum eine Sparkasse eine Filiale in einem Ort mit 900 Einwohnern betreibt, oder warum eine Volksbank ihre Kunden zur Generalversammlung einlädt.

Säule 1: Die privaten Banken

Rechtsform ist privatrechtlich – Aktiengesellschaft, GmbH, SE, bei alten Häusern auch Privatbankier. Eigentümer sind Aktionäre oder Gesellschafter, Zweck ist Gewinn. Kein Regionalprinzip: Eine Privatbank darf überall Geschäft machen und tut es.

Die Bundesbank unterteilt diese Säule in ihrer Statistik weiter. Zum 31. Dezember 2025:

  • Großbanken: 3. Die Gruppe ist in der Bankenstatistik über eine namentliche Liste definiert und durch Fusionen geschrumpft – 2024 waren es noch vier.
  • Regionalbanken und sonstige Kreditbanken: 129. Hier stecken die Direktbanken, die Autobanken, die Spezialisten und die Privatbankiers.
  • Zweigstellen ausländischer Banken: 100.

Gemessen an der Bilanzsumme ist diese Säule die größte: Die Kreditbanken zusammen kommen auf rund 5,8 Billionen Euro, davon gut 2,5 Billionen auf die drei Großbanken (Monatsendstand August 2026).

Säule 2: Die Sparkassen

342 Sparkassen zum Jahresende 2025, zur Jahresmitte 2026 nur noch 339. Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger sind Gemeinden und Gemeindeverbände – eine Sparkasse gehört also mittelbar den Bürgern ihres Gebiets, nicht Anlegern. Verkaufen kann der Träger sie praktisch nicht.

Zwei Regeln prägen das Geschäft, und beide stehen in den Sparkassengesetzen der Länder:

Der öffentliche Auftrag. Das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz formuliert es in § 2 so: Die Sparkassen haben die Aufgabe, „der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen“. Und direkt dahinter der Satz, der den Unterschied macht: „Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“

Das Regionalprinzip. Eine Sparkasse arbeitet in ihrem Gebiet. Deshalb konkurrieren Sparkassen nicht untereinander, sondern teilen sich die Landkarte – und deshalb ist die Frage, welche Sparkasse die günstigere ist, für die meisten Menschen gegenstandslos.

Die Zahlen der Gruppe, Stand Ende 2025: Bilanzsumme 1.620 Milliarden Euro, 10.573 Filialen, rund 19.600 Geldautomaten, 199.824 Beschäftigte. Zur Finanzgruppe gehören außerdem die Landesbanken (6 Institute in der Bundesbankstatistik) und die Landesbausparkassen.

Säule 3: Die Genossenschaftsbanken

634 Kreditgenossenschaften nach der Bundesbankstatistik Ende 2025; der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zählt mit weiterem Berichtskreis 646. Rechtsform: eingetragene Genossenschaft. Eigentümer sind die Mitglieder, und das sind in der Regel die Kunden selbst – 17,5 Millionen Menschen in Deutschland halten Genossenschaftsanteile. Bilanzsumme rund 1.240 Milliarden Euro, 6.813 Bankstellen.

Zwei Besonderheiten folgen direkt aus dem Genossenschaftsgesetz:

Der Förderauftrag. Zweck einer Genossenschaft ist nach § 1 GenG, „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder … durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Nicht Rendite, sondern Nutzen für die Mitglieder.

Eine Stimme pro Kopf. § 43 Absatz 3 GenG: „Jedes Mitglied hat eine Stimme.“ Wer 100 Anteile hält, hat nicht 100 Stimmen. Das ist der härteste Unterschied zur Aktiengesellschaft und der Grund, warum eine Volksbank nicht übernommen werden kann.

Ein Anteil kostet je nach Haus einen zweistelligen bis dreistelligen Betrag und bringt oft eine Dividende. Er ist aber keine Einlage und fällt nicht unter die Einlagensicherung: Im Verlustfall haftet er mit.

Dazu kommen die Spezialisten

Nicht alles passt in drei Säulen. Die Bundesbank führt weitere Gruppen, Ende 2025:

  • Landesbanken: 6 – Zentralinstitute der Sparkassen, Bilanzsumme rund 955 Milliarden Euro.
  • Genossenschaftliche Zentralbank: 1.
  • Bausparkassen: 8 private und 5 öffentliche, zusammen rund 262 Milliarden Euro.
  • Realkreditinstitute: 6 – Pfandbriefbanken, rund 175 Milliarden Euro.
  • Banken mit Sonder-, Förder- und zentralen Unterstützungsaufgaben: 20 – darunter die Förderbanken; mit rund 1,56 Billionen Euro Bilanzsumme eine der größeren Gruppen.

Die genannten Gruppen summieren sich auf rund 1.250 Institute. Die Differenz zu den 1.327 entfällt auf kleine Sondergruppen wie Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung.

Das Tempo der Konsolidierung

Die interessanteste Zahl ist nicht der Stand, sondern die Richtung:

Jahresende Kreditinstitute Zweigstellen
2005 2.344 44.100
2015 1.960 34.045
2024 1.368 17.870
2025 1.327 16.799
Quelle: Deutsche Bundesbank, Bankstellenstatistik. Innerhalb von zwanzig Jahren ist die Zahl der Institute um gut 43 Prozent gesunken, die Zahl der Zweigstellen um knapp 62 Prozent.

Bemerkenswert ist das Verhältnis: Die Institute verschwinden langsamer als die Filialen. Es werden also nicht vor allem Banken geschlossen, sondern Standorte – und zwar in allen Säulen. Allein 2025 fielen 1.071 Zweigstellen weg, davon 755 bei den Großbanken. Was das für den Zugang zu Bargeld bedeutet, steht in unserem Artikel zu Filialschließungen und Geldautomaten.

Was das für dich praktisch heißt

  • Die Säule sagt nichts über den Preis. Teuer und günstig gibt es in jeder. Was sie beeinflusst, ist das Geschäftsmodell: Wer ein dichtes Filialnetz unterhält, muss es bezahlen – siehe Direktbank oder Filialbank.
  • Die Säule sagt etwas über den Schutz. Private Banken sind über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung gesichert, Sparkassen und Genossenschaftsbanken arbeiten zusätzlich mit einer Institutssicherung, die das Haus selbst stützt. Die gesetzlichen 100.000 Euro gelten überall gleich, der Mechanismus dahinter nicht – mehr dazu unter Einlagensicherung.
  • Die Säule sagt etwas über Mitsprache. Nur bei der Genossenschaftsbank kannst du als Kunde Eigentümer werden und abstimmen.
  • Aufsicht ist überall dieselbe. Ob Sparkasse oder Großbank: BaFin und Bundesbank prüfen nach gleichem Recht, die größten Häuser direkt durch die EZB. Siehe Bankenaufsicht.

Weiterlesen

Direktbank oder Filialbank: Was der Unterschied kostet · Bankenaufsicht: Wer BaFin, Bundesbank und EZB prüfen · Filialschließungen und Geldautomaten: Wo noch Bargeld rauskommt

Quellen: Deutsche Bundesbank, Bankstellenstatistik 2025 und Tabelle IV.1 (Stichtag 31.12.2025); Deutsche Bundesbank, Aktiva und Passiva nach Bankengruppen (August 2026); DSGV, Sparkassen-Finanzgruppe in Zahlen 2025; BVR, Geschäftsentwicklung 2025; Sparkassengesetz NRW; Genossenschaftsgesetz.

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