Münzen einzahlen: Wer nimmt sie noch und was kostet es

Kurz gesagt

Die Deutsche Bundesbank tauscht Münzen kostenlos – unsortiert, ungerollt, in haushaltsüblichen Mengen. Sie ist die einzige Stelle in Deutschland, die Münzen in jeder Menge annehmen muss (§ 3 Münzgesetz). Banken dürfen ein Entgelt verlangen, aber nicht jedes: Das OLG Karlsruhe hat eine Pauschale von 7,50 Euro gekippt. Münzautomaten im Handel behalten derzeit rund 11 Prozent plus 25 Cent ein. Und alle anderen müssen nach EU-Recht nicht mehr als 50 Münzen pro Zahlung annehmen.

Die 50-Münzen-Regel

Sie steht in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98, und der Satz lohnt den vollen Wortlaut: „Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“

Daraus folgt: Münzen sind beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Der Bäcker darf das Sparschwein abweisen, und der Autohändler auch. Nur Banknoten sind nach § 14 Bundesbankgesetz unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel – mehr dazu unter Annahmepflicht von Bargeld.

Wer in Deutschland „speziell benannt“ ist, sagt § 3 Münzgesetz: der Bund als ausgebende Behörde und die Deutsche Bundesbank. Sie hat für den Bund Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen „in jeder Menge und Höhe“ anzunehmen und auf Verlangen in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.

Zwei Zusätze aus derselben Norm: Niemand muss deutsche Euro-Gedenkmünzen über 200 Euro in einer einzelnen Zahlung annehmen, und bei einer gemischten Zahlung bleibt es bei insgesamt maximal 50 Stück. Nicht umlauffähige Münzen – gelocht, verfälscht, sonst verändert – muss niemand annehmen, auch die Bundesbank nicht.

Die Bundesbank: kostenlos und unsortiert

Das ist die Antwort, die man kennen sollte. Aus dem Merkblatt „Dienstleistungsangebot der Filialen für Privatkunden“ (Stand Januar 2026):

  • Euro-Münzumtausch in haushaltsüblichen Mengen ist entgeltfrei.
  • Die Münzen dürfen unsortiert und ungerollt abgegeben werden. Kein Vorzählen, keine Rollen, keine Tüten nach Nennwert.
  • Bei größeren Mengen behält sich die Bundesbank vor, sie gegen vorläufige Quittung hereinzunehmen und später auszuzahlen.

Eine zahlenmäßige Höchstmenge nennt das Merkblatt nicht; der Maßstab ist „haushaltsüblich“. Wer ein Marmeladenglas bringt, ist eindeutig im Rahmen; wer mit Umzugskartons kommt, bekommt die Quittungsvariante.

Wichtig für die Erwartung: Das gilt für Privatkunden. Für Banken und Werttransporteure ist die Regel ganz anders – die müssen Münzen in Normcontainern mit vorschriftsmäßig gefertigten Rollen anliefern. Genau daraus erklärt sich, warum Banken für Münzgeld Entgelte nehmen: Sie müssen die Münzen auf eigene Kosten erst in dieses Format bringen.

Zwei weitere Leistungen der Bundesbank-Filialen passen hierher, weil sie dieselbe Logik haben: Der D-Mark-Umtausch ist „entgeltfrei ohne zeitliche und betragliche Begrenzung“ – auch per Versand an die Filiale Mainz, auf eigenes Risiko. Und beschädigte Banknoten werden ersetzt, wenn mehr als die Hälfte des Scheins vorliegt. Welche Filialen den Privatkundenservice anbieten, steht im Filialverzeichnis der Bundesbank – vor der Fahrt lohnt der Blick.

Was Banken verlangen dürfen – und was nicht

Entgelte für Münzeinzahlungen sind verbreitet. Aus einem Preis- und Leistungsverzeichnis: „2,00 Prozent des Münzbetrages zuzüglich“ einem Festbetrag bei Verwendung eines Safebags; je Kontomodell teils kostenlos, teils 50 bis 60 Cent. In manchen Modellen ist die Münzgeldauszahlung „nicht verfügbar“. Eine Marktauswertung von 2024 nannte Commerzbank, Comdirect (erste drei Einzahlungen pro Jahr frei), Postbank (bis 50 Münzen) und Santander als Institute mit kostenloser Annahme – solche Konditionen ändern sich aber regelmäßig.

Die rechtliche Grenze hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 26. Juni 2018 (17 U 147/17) gezogen. Beanstandet war die Klausel „Bartransaktion — Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro“. Das Gericht hielt sie für unwirksam, und zwar aus zwei Gründen:

  • Die Klausel erfasste auch den Fall, dass der Kunde mit der Einzahlung sein eigenes Konto ausgleicht – für die Wahl eines Zahlungsmittels zur Erfüllung einer eigenen Vertragspflicht darf kein Entgelt anfallen (§ 312a Absatz 4 Nummer 2 BGB).
  • 7,50 Euro gingen „weit über die Kosten hinaus, die der Bank durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen“.

Die Antwort auf die Frage lautet also: Ja, eine Bank darf Münzgeld bepreisen – aber nur kostenorientiert, und nicht, wenn du damit dein überzogenes Konto ausgleichst. Ob der BGH die Entscheidung später überprüft hat, konnten wir nicht klären. Wer eine hohe Pauschale auf dem Auszug findet, hat damit trotzdem ein Argument; der Weg führt über die kostenlose Schlichtungsstelle, siehe Bankenaufsicht.

Münzautomaten im Handel

In vielen Supermärkten stehen Automaten, die Münzen zählen und einen Wertbon ausgeben. Bequem – und teuer. Die aktuellen Konditionen des verbreitetsten Anbieters bei einer großen Kette: 10,99 Prozent zuzüglich 25 Cent pro Transaktion, Mindestbetrag 28 Cent. Sortieren, Zählen oder Rollen ist nicht nötig.

Zum Vergleich: Im September 2024 lag derselbe Tarif noch bei 9,9 Prozent plus 25 Cent. Die Gebühr ist also innerhalb von zwei Jahren um mehr als einen Prozentpunkt gestiegen.

Bei 100 Euro Münzgeld bedeutet das knapp 11,25 Euro Abzug. Dafür fährt man auch 30 Kilometer zur Bundesbankfiliale.

Eine Ausnahme ist erwähnenswert: Wer den Betrag direkt am Automaten spendet statt sich einen Wertbon ausstellen zu lassen, zahlt keine Gebühr. Die Münzen gehen dann vollständig an eine gemeinnützige Organisation. Für die Restmünzen, die sich sonst nie lohnen, ist das die vernünftigste Verwendung.

Die praktische Rangfolge

  1. Beim Einkaufen ausgeben – in Portionen von bis zu 50 Münzen, das ist die gesetzliche Grenze. Selbstbedienungskassen nehmen Münzen oft ohne Murren und ohne Blicke.
  2. Bundesbankfiliale – kostenlos, unsortiert. Der Königsweg für größere Mengen.
  3. Eigene Bank – vorher ins Preis- und Leistungsverzeichnis schauen. Manche Kontomodelle haben Freiposten.
  4. Münzautomat im Handel – nur, wenn die rund 11 Prozent den Weg aufwiegen.
  5. Spenden am Automaten – für Beträge, bei denen jede Gebühr den Rest aufzehrt.

Und noch ein Hinweis für Direktbankkunden: Münzgeld ist der Punkt, an dem das Modell ohne Filiale praktisch ausfällt. Wer regelmäßig Münzen hat – Vereinskasse, Automatengeschäft, Trinkgelder –, braucht ein Konto bei einem Institut mit Schalter, siehe Direktbank oder Filialbank.

Die 1- und 2-Cent-Münzen: Vorstoß ja, Beschluss nein

Der Streit um die Kleinmünzen läuft, und der Stand im Herbst 2026 ist eindeutig: Es gibt einen Vorstoß, aber keinen Beschluss und keinen Gesetzentwurf.

Das Nationale Bargeldforum, ein Gremium unter Beteiligung der Deutschen Bundesbank, hat sich für eine gesetzliche Rundungsregel auf 5 Cent bei Barzahlungen ausgesprochen und das Bundesfinanzministerium gebeten, sich dafür einzusetzen – idealerweise europaweit einheitlich. Die Begründung von Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz: „Die Herstellung, Verpackung und der Transport der kleinen Kupfermünzen verursachen im Verhältnis zu ihrem Nennwert hohe ökonomische und ökologische Kosten.“ Gerundet würde nur die Barsumme, nicht der Preis: 4,99 Euro würden 5 Euro, 1,02 Euro würden 1 Euro. Eine Befragung der EU-Kommission ergab eine Mehrheit für die Abschaffung, und Verbraucherschützer unterstützen sie.

Sechs Euro-Länder machen es längst so: Finnland, die Niederlande, Belgien, Irland, Italien und die Slowakei runden Barzahlungen auf 5 Cent. Deutschland nicht – siehe Stückelung.

Zur Größenordnung: Das Bundesfinanzministerium hat zwischen 2002 und 2025 Prägeaufträge über 12,86 Milliarden 1-Cent-Münzen und 10,86 Milliarden 2-Cent-Münzen erteilt. Das sind geprägte Stückzahlen, nicht der heutige Umlaufbestand – eine belastbare Zahl zum Umlauf dieser Nennwerte in Deutschland haben wir nicht gefunden. Die kursierenden Angaben zu Prägekosten pro Münze stammen aus einer fünf Jahre alten Abgeordnetenantwort und sind keine Primärquelle; wir geben sie deshalb nicht wieder. Die Bundesbank selbst argumentiert qualitativ, ohne Zahlen.

Weiterlesen

Geld abheben in Deutschland: Alle Wege im Vergleich · Direktbank oder Filialbank: Was der Unterschied kostet · Bargeldreserve zu Hause: Wie viel, wo, versichert?

Quellen: Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 974/98; § 3 Münzgesetz; § 14 BBankG; Deutsche Bundesbank, Merkblatt „Dienstleistungsangebot der Filialen für Privatkunden“ (Stand 08.01.2026); Deutsche Bundesbank, Hinweise zu Münzeinzahlungen von Bargeldgeschäftspartnern; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2018 — 17 U 147/17; § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB; Preis- und Leistungsverzeichnis eines Instituts; Konditionen eines Münzzählautomaten-Anbieters (abgerufen Oktober 2026); Deutsche Bundesbank, Pressenotiz des Nationalen Bargeldforums zur Rundungsregel; Deutsche Bundesbank, Prägeaufträge für Euro-Umlaufmünzen (Stand 08.12.2025).

Thomas Petzold

Herausgeber

Thomas Petzold ist Herausgeber von Bargeld.net und betreibt seit Jahren deutschsprachige Informationsportale. Für die Inhalte dieser Seite trägt er die redaktionelle Verantwortung nach dem Medienstaatsvertrag. Schwerpunkt seiner Arbeit ist es, Regeln und Zahlen so aufzubereiten, dass Leserinnen und Leser sie selbst nachprüfen können.