Kurz gesagt
Es gibt keine amtliche Empfehlung für einen Betrag – weder vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz noch von der Bundesbank oder der EZB. Die praktische Grenze setzt deine Hausratversicherung: Ohne Safe ist Bargeld häufig nur mit 1.000 bis 2.000 Euro gedeckt, je nach Tarif bis 3.500 Euro. Mehr als das zu Hause zu halten ist erlaubt, aber unversichert – und es kostet jedes Jahr die Inflationsrate an Kaufkraft.
Die Versicherungsgrenze ist die eigentliche Antwort
Wer wissen will, wie viel Bargeld zu Hause sinnvoll ist, sollte nicht nach einer Empfehlung suchen, sondern in die eigenen Versicherungsbedingungen schauen. Dort steht eine Zahl, und oberhalb davon trägt man das Risiko selbst.
Eine verbreitete Vorstellung muss man dabei aufgeben: „Die GDV-Grenze“ gibt es nicht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (VHB 2022, Stand Juni 2026) enthalten nur das Raster, nicht die Werte. Im Original lautet die Klausel: „Wertsachen werden je Versicherungsfall bis __ Prozent der Versicherungssumme entschädigt“ – mit einem leeren Feld. Jeder Versicherer füllt es selbst.
Was typischerweise eingesetzt wird, beschreibt das Verbraucherportal des GDV: Wertsachen insgesamt „meist etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme“, und für Bargeld liegt „die Höchstgrenze häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro“. Zwei konkrete Beispiele aus echten Bedingungswerken zeigen die Spanne:
| Position | Beispiel A | Beispiel B (Premium-Baustein) |
|---|---|---|
| Wertsachen insgesamt | 20 % der Versicherungssumme | — |
| Bargeld ohne Wertschutzschrank | 1.000 Euro | 3.500 Euro |
| Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere | 2.500 Euro | — |
| Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Sachen aus Gold und Platin | 20.000 Euro | — |
Was du also tun solltest: In deinen Bedingungen nach „Wertsachen“ und „Wertschutzschrank“ suchen. Die Zahl steht dort, und sie ist oft niedriger als vermutet.
Was ein Safe ändert – und welcher
Liegt das Geld in einem anerkannten Wertschutzschrank, gilt eine höhere Grenze. Die Anforderungen stehen ebenfalls in den Bedingungen, und sie sind in der Praxis recht einheitlich:
- Anerkennung durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle. Prüfnorm ist DIN EN 1143-1; für den Privatbereich genügen in der Regel die Widerstandsgrade N, I oder II.
- Mindestgewicht 200 Kilogramm, wenn der Schrank freistehend ist. Darunter muss er nach Herstellervorgabe fachgerecht verankert oder bündig in Wand oder Boden eingelassen sein.
Die beiden Schwellen werden oft verwechselt: Die 200 Kilogramm stehen in den Versicherungsbedingungen für Privatkunden. Die VdS selbst arbeitet mit einer eigenen Regel, nach der ein Wertschutzschrank als Einheit mindestens 1.000 Kilogramm wiegen oder fachgerecht befestigt und über eine Montagebestätigung dokumentiert sein muss. Gewerbliche Verträge verlangen häufig 300 Kilogramm und höhere Widerstandsgrade.
Eine Tabelle „Widerstandsgrad N entspricht Versicherungssumme X“, wie sie im Netz kursiert, konnten wir an keiner Primärquelle belegen – weder bei der VdS noch in den geprüften Bedingungswerken. Ein Versicherer formuliert es ausdrücklich so, dass die Freigabesumme beim Vertragsgespräch zu klären ist. Also: vor dem Kauf eines Safes den Versicherer fragen, nicht danach.
Die amtlichen Empfehlungen – und was wirklich darin steht
Hier ist einiges durcheinandergeraten, und das lohnt die Aufklärung.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nennt keinen Betrag. Im aktuellen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (2. Auflage, Stand November 2025) erscheint Bargeld zweimal, beide Male als Zeile in einer Checkliste: einmal beim Notgepäck, einmal unter „Sonstiges“. Keine Summe, keine Zeitspanne. Wer schreibt, das BBK empfehle einen bestimmten Betrag, hat den Ratgeber nicht gelesen.
Die EZB empfiehlt ebenfalls nichts. Die Meldung, sie rate zu 70 bis 100 Euro pro Person für 72 Stunden, ist falsch zugeordnet. Quelle ist ein Aufsatz im EZB-Wirtschaftsbericht vom September 2025 über die Rolle von Bargeld in vier Krisen. Dort heißt es lediglich, mehrere europäische und nationale Behörden hätten der Bevölkerung empfohlen, eine Bargeldreserve für plötzliche Notlagen zu halten – die Beträge stammen von den Behörden in den Niederlanden, Österreich und Finnland, Schweden nennt eine Woche. Die EZB berichtet darüber, sie empfiehlt es nicht. Erwähnenswert ist eine andere Zahl aus demselben Aufsatz: Nach dem großen Stromausfall hielten 39 Prozent der Spanier vorsorglich Bargeld zu Hause.
Die Bundesbank sagt etwas anderes, aber Nützliches. Belegbar ist nicht eine Betragsempfehlung, sondern eine Versorgungszusage: „Die Bundesbankfilialen können auch in Not- und Krisenfällen jederzeit Bargeld auszahlen.“ Das ist die Antwort auf die Sorge, dass im Ernstfall nichts nachkommt – nicht auf die Frage, wie viel man im Haus haben sollte.
Was Menschen in Deutschland tatsächlich halten
Zwei Kennzahlen, die regelmäßig vermischt werden:
Wie viele horten? Nach der Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ halten 43 Prozent der Befragten Bargeld außerhalb des Portemonnaies – drei Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor. Die Motive: separater Zahlungsvorrat 32 Prozent, Notfallfonds 32 Prozent, kleine Reserve für bestimmte Situationen 25 Prozent, Notgroschen 12 Prozent.
Wie viel? Dazu ist die jüngste belastbare Erhebung die Bundesbank-Studie zur Bargeldverwendung von 2020 mit Daten aus 2018 – und ihre beiden Werte muss man zusammen lesen:
- Mittelwert: 1.364 Euro pro Person
- Median: 200 Euro
- 75. Perzentil: 500 Euro – 95. Perzentil: 5.000 Euro
Der Mittelwert ist durch wenige große Bestände nach oben gezogen. Die Hälfte der Menschen hält 200 Euro oder weniger, und das ist die realistischere Orientierung. Hochgerechnet lagen damals rund 94 Milliarden Euro in deutschen Haushalten.
Im Portemonnaie stecken heute im Schnitt 98 Euro – vier Banknoten und zwölf Münzen. Bei 18- bis 24-Jährigen 47 Euro, bei den über 65-Jährigen 120 Euro.
Wie man die Größe sinnvoll bestimmt
Statt einer Zahl hilft eine Frage: Wofür genau? Jeder Zweck hat eine eigene Größe.
- Störungsreserve. Kartenterminal aus, Automat leer, Netz weg. Dafür braucht es, was man in zwei bis drei Tagen an Lebensmitteln, Apotheke und Fahrtkosten ausgibt – bei den meisten Haushalten ein mittlerer zweistelliger bis kleiner dreistelliger Betrag pro Person.
- Kleine Zahlungen. Handwerker, Babysitter, Flohmarkt, Vereinsbeitrag. Das ist Alltag und nicht Vorsorge; ein Vorrat, der zum Monatsrhythmus passt, genügt.
- Längere Krise. Hier wird die Reserve schnell zum eigentlichen Risiko: Was über die Versicherungsgrenze hinausgeht, ist bei Einbruch, Feuer oder Wasser verloren. Ein Tagesgeldkonto ist dafür der bessere Ort – mit dem Vorbehalt, dass eine Überweisung Zeit braucht.
Die passende Stückelung wird dabei unterschätzt: Große Scheine sind bei einer Störung schwer loszuwerden, weil niemand wechseln kann. Ein Vorrat aus 10ern und 20ern ist praktisch mehr wert als dieselbe Summe in zwei Scheinen – mehr dazu unter Stückelung.
Was es jedes Jahr kostet
Bargeld hat einen Nominalzins von null. Bei einer Inflationsrate von 3,3 Prozent verliert es im Jahr etwa 3,2 Prozent an Kaufkraft – bei 2.000 Euro sind das rund 64 Euro, ohne dass sich sichtbar etwas ändert. Der Realzins von Bargeld ist immer das Negativ der Inflationsrate.
Das ist kein Argument gegen eine Reserve. Es ist ein Argument dafür, sie am Zweck zu bemessen und nicht am Gefühl.
Rechtlich: erlaubt, aber erklärbar halten
Eine Vorschrift, die private Bargeldbestände begrenzt, gibt es in Deutschland nicht. Zwei Punkte sollte man trotzdem kennen:
Beim Einzahlen fragt die Bank. Ab 10.000 Euro – bei Laufkundschaft ab 2.500 Euro – verlangt sie einen Herkunftsnachweis. Das ist kein Verdacht, sondern Pflicht; die Einzelheiten stehen unter Mittelherkunftsnachweis. Wer über Jahre bar anspart, sollte deshalb die Abhebungsbelege behalten. Sie sind später der einfachste Nachweis.
Gegenüber dem Finanzamt zählt die Erklärbarkeit. Es gibt keine Nachweispflicht für Bargeld als solches. Aber § 90 der Abgabenordnung verpflichtet zur Mitwirkung, und § 162 erlaubt die Schätzung, wenn sich Besteuerungsgrundlagen nicht aufklären lassen. Relevant wird das vor allem, wenn Bargeld in einen Betrieb eingelegt wird oder bei einer Betriebsprüfung in bargeldintensiven Branchen – nicht bei einem Umschlag im Schrank.
Im Erbfall ist Bargeld anzuzeigen. § 30 Erbschaftsteuergesetz verlangt vom Erwerber die Anzeige des Erwerbs binnen drei Monaten nach Kenntnis. Bargeld im Nachlass fällt darunter. Praktischer Rat an Erblasser: Wer eine größere Reserve hält, sollte mindestens einen Menschen wissen lassen, dass und wo sie existiert. Reserven, von denen niemand weiß, werden regelmäßig mit dem Sperrmüll entsorgt.
Wir geben keine Anlage- oder Versicherungsempfehlungen; was wir prüfen und was nicht, steht in unseren Redaktionsrichtlinien.
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Quellen: GDV, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 (Stand Juni 2026); GDV-Verbraucherportal; Bedingungswerke zweier Versicherer (Stand 2010 bzw. Januar 2026); VdS 5012; DIN EN 1143-1; BBK, „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, 2. Auflage (11/2025); EZB, Economic Bulletin 6/2025, „Keep calm and carry cash“ (24.09.2025); Deutsche Bundesbank zur Krisenvorsorge der Filialen; Deutsche Bundesbank, „Bargeldverwendung in Deutschland“ (2020, Daten 2018) und „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“; §§ 90, 162 AO; § 30 ErbStG; § 14 BBankG.


